Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für die Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes. Er wird in 12 monatlichen Beträgen per Lastschrifteinzug erhoben und setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag (inkl. Spiel- und Getränkegeld), den Kosten für die Mittagsverpflegung (die individuell bestellt werden kann) sowie ggf. den Kosten für evtl. Workshops.

Der Grundbeitrag richtet sich nach den Buchungszeiten, die Sie für Ihr Kind gewählt bzw. im Betreuungsvertrag mit uns abgeschlossen haben.

Diese Beiträge werden von unserem Träger, der Kath. Kirchenstiftung "St. Stephan" und dem Kostenträger, der Gemeinde Ehekirchen, jährlich angepasst.

 

 

Beitragsordnung ab September 2024 "St. Stephanus"