Der Elternbeitrag ist für das gesamte Betreuungsjahr zu bezahlen, auch für die Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes. Er wird in 12 monatlichen Beträgen per Lastschrifteinzug erhoben und setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag (inkl. Spiel- und Getränkegeld), den Kosten für die Mittagsverpflegung (die individuell bestellt werden kann) sowie ggf. den Kosten für Workshops. Der Grundbeitrag richtet sich nach den Buchungszeiten für Ihr Kind.
Dieser wird von unserem Träger und Kostenträger jährlich angepasst.
Beitragsordnung ab September 2022 Haus für Kinder "St. Stephanus". pdf
Beitragsordnung ab September 2023 Haus für Kinder "St. Stephanus".pdf